Es gelten die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006)
März
01.03.21 -14.03.21 : Kostenlose Stornierung bis 1 Woche vor Anreise
15.03.21 -31.03.21 Kostenlose Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise
April
Kostenlose Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise
Die Stornogebühr entfällt für alle weitervermieteten Nächte.
Im Falle von Grenzsperren, einer behördlich verhängten Hotelschließung oder einem Lock Down durch die Regierung, fallen keine Stornierungsgebühren an.
Damit Sie mit gutem Gefühl Ihren geplanten Winterurlaub buchen können, hat das Land Vorarlberg für sämtliche Gäste-Buchungen in der Wintersaison 2020/21 eine Covid-19-Stornoversicherung abgeschlossen.
Diese Covid-19-Stornoversicherung gilt automatisch für alle bestehenden und zukünftigen Buchungen in der Wintersaison 2020/21 bei Covid-19-Erkrankung oder behördlich angeordneter Quarantäne bei Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt vor Reiseantritt.
Es ist keine Handlung Ihrerseits oder seitens des Betriebes notwendig, damit der Versicherungsschutz Gültigkeit hat. Voraussetzung ist lediglich der Nachweis von Buchungsbestätigung, Stornorechnung inklusive Stornostaffelübersicht sowie behördliche/ärztliche Bestätigung der Erkrankung an Covid-19 oder behördlicher Quarantänebescheid für den Zeitpunkt des Reiseantritts. Mehr zum Winterkodex Vorarlberg
Um auch in Corona Zeiten, Ihren wohlverdienten Urlaub entspannt planen und buchen zu können, empfehlen wir den Abschluss einer Rücktritts- und Storno-Versicherung.
Wir empfehlen die „Hotelstorno Plus“ der Europäischen Reiseversicherung. Laut Versicherung bekommen Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder abbrechen müssen,…
– weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen
– weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken
– weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist
– weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen
In all diesen Fällen würde Ihnen die Versicherung die Hotelkosten erstatten. Nähere Details und aktuelle Informationen bezüglich des Versicherungsschutzes bekommen Sie auf der Seite der Europäischen Reiseversicherung.